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Neuigkeiten
Anlässe
-
01. Dez. 2025
Adventshöck Frauenverein
Kleiner Mühlesaal -
01. Dez. 2025
Café Palaver
Gemeinschaftsraum -
04. Dez. 2025
Müsli-Treff
Kleiner Mühlesaal
Neuigkeiten
Abstimmungsergebnisse vom 30. November 2025
30. Nov. 2025
Vogelgrippe: Ausweitung der Präventionsmassnahmen auf die ganze Schweiz
Die Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat schweizweit einheitliche Schutzmassnahmen gegen die Vogelgrippe erlassen. Anlass sind Nachweise des Virus in Wildvögeln sowie eine starke Zirkulation in Europa.
25. Nov. 2025
Bauprojekt: Zur Mühle 4, Kappel am Albis
BauherrschaftPolitische Gemeinde Kappel am AlbisLindenfeld 2a8926 Kappel am AlbisProjektverfasserTrinkler Architekten AGMühlegasse 186340 BaarProjektSanierung Gemeindesaal und Photovoltaik-AnlageZur Mühle 48926 Kappel am AlbisKatasterinformationenGrundstück-Nr.: 1050Zone: Kernzone B, ISOS, KOBIRechtliche Hinweise und FristenOrt der PlanauflageGemeindeverwaltung Kappel am AlbisLindenfeld 2a8926 Kappel am AlbisRechtliche HinweiseDie Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PGB).RechtsmittelfristFrist: 20 TageAblauf der Frist: 11.12.2025 20 Tage öffentliche Auflage (§ 314 PBG) Zum Publikationsorgan
21. Nov. 2025
Festsetzung der Benutzungsgebühren 2026 der Siedlungsentwässerung
Gestützt auf die Verordnung über die Siedlungsentwässerungsanlagen und in Anwendung der Verordnung über die Gebühren für die Siedlungsentwässerung werden die Tarife für die Benutzungsgebühr 2026 wie folgt festgesetzt: a) Pauschale Grundgebühr CHF 180.00 pro Haushaltung (exkl. MwSt); Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe haben grundsätzlich für jede Betriebseinheit eine Grundgebühr von CHF 100.00 (exkl. MwSt) zu entrichten; Grundeigentümern, welche für dieselbe Liegenschaft, in der sich ihr Betrieb befindet, bereits für eine selbst bewohnte Wohnung die Grundgebühr entrichten, wird die für den Betrieb geschuldete Grundgebühr auf CHF 50.00 (exkl. MwSt) ermässigt. b) Mengenpreis CHF 1.80 pro Kubikmeter (exkl. MwSt; Grundlage Wasserbezug gemäss Meldung der Wasserversorgungsgenossenschaften für die letzte Abrechnungsperiode). Wo keine Messung der Wassernutzung bzw. eines nicht in die Kanalisation abgeleiteten Anteils mittels Wasserzähler (Wasseruhr) möglich ist, wird die Gebühr pro Gewerbe-, Industrie-, Landwirtschaftsbetrieb oder Haushaltung grundsätzlich pauschal mit CHF 600.00 bzw. quartalsweise (inkl. Grundgebühr, exkl. MwSt) erhoben. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich und begründet Rekurs erhoben werden. Zum Publikationsorgan
07. Nov. 2025
Festsetzung der Benutzungsgebühren 2026 der Abfallbeseitigung
Gestützt auf Art. 9ff der kommunalen Abfallverordnung wird der Tarif für die pauschale Grundgebühr 2026 pro Haushaltung auf CHF 130.00 (exkl. MwSt) festgesetzt. Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe haben grundsätzlich für jede Betriebseinheit eine Grundgebühr von CHF 104.00 (exkl. MwSt) zu entrichten; Grundeigentümern, welche für dieselbe Liegenschaft, in der sich ihr Betrieb befindet, bereits für eine selbst bewohnte Wohnung die Grundgebühr entrichten, wird die für den Betrieb geschuldete Grundgebühr auf CHF 32.50 (exkl. MwSt) ermässigt. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich und begründet Rekurs erhoben werden. Zum Publikationsorgan
07. Nov. 2025
Wahlanordnung für die Erneuerungswahl der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026 - 2030
Als wahlleitende Behörde hat der Gemeinderat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2026 - 2030 auf den 8. März 2026 festgesetzt. Gemäss Art. 5 der Gemeindeordnung sind folgende Behörden auf die gesetzliche Amtsdauer von vier Jahren zu wählen: 4 Mitglieder des Gemeinderats inkl. dessen Präsidentin bzw. Präsidenten* 5 Mitglieder der Primarschulpflege inkl. deren Präsidentin bzw. Präsidenten 5 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission inkl. deren Präsidentin bzw. Präsidenten * Als 5. Mitglied ist automatisch der Präsident/die Präsidentin der Schulpflege gewählt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 14. Juni 2026 statt. Die Wahl wird gemäss Art. 6 der Gemeindeordnung sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR, LS 161.1) an der Urne mit leerem Wahlzettel und Beiblatt durchgeführt. Für die Wahl findet ein Vorverfahren statt (§§ 48 ff. GPR). Wahlvorschläge müssen bis spätestens 15. Dezember 2025, 11:30 Uhr, beim Gemeinderat (wahlleitende Behörde), Lindenfeld 2a, 8926 Kappel am Albis, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 VPR). Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis zum 19. März 2026, 11:30 Uhr, können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde eingereicht werden. Das Wahlergebnis des ersten Wahlgangs wird am 10. März 2026 amtlich publiziert. Wählbar in: Den Gemeinderat ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Politischen Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art. 4 der Gemeindeordnung). Die Primarschulpflege ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der politischen Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art. 4 der Gemeindeordnung). Die Rechnungsprüfungskommisson ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Politischen Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art. 4 der Gemeindeordnung). Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname). Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden. Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der oben aufgeführten Frist im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, vom 6. Januar 2026 bis 13. Januar 2026, 11.30 Uhr, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeinderatskanzlei bezogen oder auf der Gemeindehomepage unter Neuigkeiten heruntergeladen werden. Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern am Albis, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. 4. November 2025 Gemeinderat Kappel am Albis
04. Nov. 2025
Drü-Dörfli-Ziitig November 2025
01. Nov. 2025
Aus den Verhandlungen des Gemeinderates Juli 2025 bis Oktober 2025
Nebst den als Fürsorgebehörde sowie im Steuerwesen zu behandelnden Geschäften, die einem besonders strengen Amts- bzw. Steuergeheimnis unterliegen, befasste sich der Gemeinderat an seinen Sitzungen im Wesentlichen mit folgenden Traktanden: BAUVERWALTUNG Baubewilligungen Es wurden nachfolgende Baubewilligungen im ordentlichen Verfahren und unter Bedingungen und Auflagen erteilt: Bauherrschaft: D&B Solarinvest GmbH, Philipp Döös, Steinhofhalde 15, 6005 Luzern Grundeigentümer: Susanne Schärer, Weidstrasse 2, 8926 Hauptikon Bauvorhaben: Erstellung einer Solaranlage Baugrundstück: Weidstrasse 2b.2, Kat.-Nr. 1526, Assek.-Nr. 858, 8926 Hauptikon (Kernzone KB) Bauherrschaft: Sandra und Martin Gallmann, Näfenhäuser 20, 8926 Kappel a.A. Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus und Scheune Baugrundstück: Näfenhäuser 20, Kat.-Nr. 722, Kappel am Albis, (Kernzone KB) Bauherrschaft: Fredy Müller, Schürweid 1, 8926 Uerzlikon Bauvorhaben: Erhöhung Mistplattenwände Baugrundstück: Schürweid 2, Kat.-Nr. 416, Assek.-Nr. 678, 8926 Uerzlikon (Landwirtschaftszone) Bauherrschaft: Ulrich Wüest, Waldhof 1, 8926 Kappel am Albis Bauvorhaben: Sanierung und Erweiterung Fahrsilo Baugrundstück: Kat.-Nr. 1331, bei Assek.-Nr. 601, 8926 Kappel am Albis (Landwirtschaftszone) PRÄSIDIALES Personelles Herzliche Gratulation zum 10-jährigen Arbeitsjubiläum Silvia Gerber Am 1. März 2015 durfte Silvia Gerber ihre Anstellung als Mitarbeiterin Hauwartung bei der Gemeinde Kappel am Albis antreten. Zusammen mit dem Hauswartungsteam erfüllt Silva Gerber einen wertvollen Dienst für sämtliche Nutzer/innen der gemeindeeigenen Liegenschaften sowie der Bevölkerung von Kappel am Albis. Die Zeit ist wie im Flug vergangen und Silvia Gerber durfte dieses Jahr ihr 10-jähriges Arbeitsjubiläum bei uns feiern. Zu diesem besonderen Ereignis möchten wir ihr hiermit nochmals eine herzliche Gratulation sowie einen grossen Dank für die wertvollen Dienste zu Gunsten der Gemeinde Kappel am Albis und der Bevölkerung aussprechen. Der Gemeinderat und das Verwaltungsteam freuen sich auf eine weitere gute sowie erfolgreiche Zusammenarbeit. Herzliche Gratulation zum 30-jähriges Arbeitsjubiläum Eliane Häfliger Am 1. November 1995 trat Eliane Häfliger, damals "Fräulein" Eliane Siegenthaler genannt, ihre Anstellung als Verwaltungsangestellte bei der Gemeinde Kappel am Albis an. Während den vielen Jahren durfte Eliane Häfliger verschiedene Fachgebiete kennenlernen und sich wertvolle Berufserfahrungen sowie Kompetenzen aneignen. Am 1. November 2006 übernahm sie die Funktion als Steuersekretärin und übt diese bis heute stets kompetent und zuverlässig aus. Dieses Jahr durfte Eliane Häfliger ihr 30-jähriges Arbeitsjubiläum auf der Gemeinde Kappel am Albis feiern. Es handelt sich um eine beeindruckende Anzahl an Dienstjahren, was in der heutigen Zeit nicht mehr selbstverständlich ist. Für dieses besondere Ereignis möchten wir Eliane Häfliger von ganzem Herzen gratulieren und einen grossen Dank für die langjährige Treue sowie die geleisteten Dienste zu Gunsten der Gemeinde Kappel am Albis und der Bevölkerung aussprechen. Der Gemeinderat und das Verwaltungsteam freuen sich auf eine weitere gute sowie erfolgreiche Zusammenarbeit. Anstellung Barbara Nägeli als Fachspezialistin Finanzen per 1. Juli 2025 Barbara Nägeli hat im Zeitraum von Januar 2025 bis Juni 2025 die interimistische Leitung der Finanzverwaltung übernommen. Neben der Leitungsübernahme hat sie während dieser Zeit die heute neue Leiterin Finanzen Jacqueline Bianchi-Bissig begleitet und eingearbeitet. Barbara Nägeli verfügt über langjährige und sehr kompetente Erfahrungen als Finanzverwalterin. Weiter war sie viele Jahre in der Exekutive einer Gemeindebehörde tätig. Nachdem Ablauf des Springervertrages konnte Barbara Nägeli eine Festanstellung in einem kleinen Pensum als Fachspezialistin Finanzen angeboten werden. Der Gemeinderat und das Verwaltungsteam freuen sich über die Bereicherung der Finanzabteilung und auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Anstellung Luca Contino als Verwaltungsangestellter per 1. September 2025 Die vakante Stelle als Verwaltungsangestellte/r Präsidiales, Einwohnerkontrolle und Finanzen konnte erfolgreich besetzt werden. Luca Contino durfte per 1. September 2025 seine erste Arbeitsstelle bei der Gemeinde Kappel am Albis antreten. Der junge Mann absolvierte seine kaufmännische Ausbildung erfolgreich bei der Gemeinde Stallikon. Das Verwaltungsteam freut sich, Luca Contino in die ersten Schritte der Arbeitswelt begleiten zu dürfen. Das Team ist bestrebt, dem neuen Verwaltungsangestellten die spannende Gemeindebranche näher zu bringen und freut sich auf eine erfolgreiche und spannende Zusammenarbeit. Anstellung Deliah Boon als Leiterin Bauamt per 1. Oktober 2025 Per 1. September 2024 musste die Gemeinde Kappel am Albis das ausgelagerte Bauamt von der Gemeinde Hausen am Albis infolge fehlender personeller Ressourcen zurückführen. Damit eine saubere Aktenübergabe sichergestellt werden konnte, wurde Deliah Boon im Zeitraum vom 1. September 2024 bis 30. September 2025 engagiert. Parallel wurde die vakante Stelle der Leitung Hoch- und Tiefbau öffentlich ausgeschrieben. Deliah Boon hat sich auf die ausgeschriebene Stelle beworben. Deliah Boon absolvierte ihre Ausbildung auf einer Gemeindeverwaltung und ist seit der Ausbildung der Gemeindebranche treu geblieben. Im Laufe ihrer Karriere konnte sie verschiedene Abteilungen einer Gemeinde kennenlernen und Fachwissen aufbauen. Im Jahr 2009 durfte sie ihre erste Führungsfunktion als Leiterin Bauamt und Einwohnerkontrolle übernehmen. Ab diesem Zeitpunkt hat sie sich auf das Fachgebiet Hochbau und Umwelt fokussiert und auch entsprechend weitergebildet. Deliah Boon arbeitet seit 2023 für das Bauamt der Gemeinde Kappel am Albis, anfänglich bei der Gemeinde Hausen am Albis und seit 2024 direkt in Kappel am Albis. Der Gemeinderat ist überzeugt, mit Deliah Boon eine versierte und sehr kompetente Persönlichkeit gewonnen zu haben und freut sich zusammen mit dem Verwaltungsteam auf eine erfolgreiche und gute Zusammenarbeit. Anstellung David Mock als Leiter Hauswartung per 1. Oktober 2025 Infolge Kündigung des Leiters Hauswartung wurde die Hauswartstelle öffentlich ausgeschrieben. Es sind insgesamt zwölf Bewerbungen eingegangen. Im Rahmen des Auswahlverfahrens fanden mit zwei Kandidaten Erstgespräche statt. David Mock hat das Rekrutierungsgremium nach dem ersten Gespräch von seiner Person sowie den notwendigen Fach- und Sozialkompetenzen überzeugt. Im Anschluss an das Erstgespräch wurde noch ein Zweit- und Drittgespräch inkl. Besichtigung der Anlagen durchgeführt. David Mock verfügt über die geforderten Fach- und Sozialkompetenzen, welche das Stellenprofil vorgibt. Seine Ausbildung zum Fachmann Betriebsunterhalt hat David Mock in einer Gemeinde absolviert und verfügt bereits über Berufserfahrungen als Hauswart mit Schwerpunkt auf Schulanlagen. Er ist mit dem Gemeinde- sowie Schulbetrieb und den geforderten Hauswarttätigkeiten bestens vertraut. David Mock ist mit seinem Team für den Unterhalt, die Reinigung und die Pflege der gemeindeeigenen Liegenschaften im Innen- und Aussenbereich verantwortlich. Neben der Betreuung der verschiedenen Liegenschaften ist er zusammen mit der Verwaltung für die Saalreservationen zuständig. Im Weiteren begleitet und betreut er einzelne Bau- und Umbauprojekte der Gemeindeliegenschaften. Der Gemeinderat freut sich, mit David Mock eine versierte und kompetente Persönlichkeit gewonnen zu haben und freut sich zusammen mit dem Verwaltungsteam auf eine erfolgreiche und gute Zusammenarbeit. Informatik: IT-Infrastruktur Outsourcing - Netzwerkersatz Im Rahmen der Projektumsetzung der IT-Infrastruktur in der Gemeindeverwaltung hat am 16. Mai 2025 eine Begehung und Überprüfung des bestehenden Netzwerks durch Fachexperten stattgefunden. Dabei wurde festgestellt, dass das bestehenden Netzwerk der Gemeindeverwaltung nicht den geforderten Standards entspricht. Jedes Endgerät war mit einem oder mehrere kleinen Switches ausgestattet. Die OBT konnte die Switches nicht überwachen und updaten. Es musste ein zweiter, zentraler Switch eingerichtet werden, welcher den Netzwerkverkehr mit den Endgeräten orchestriert und zudem durch die OBT überwacht werden kann. Mit diesen Massnahmen kann nun ein zeitgemässes, modernes und sichereres Netzwerk sichergestellt werden. Der Auftrag für die Netzwerkumstellung wurde der Firma Jack Schneebeli Elektrofachgeschäft vergeben. Die Netzwerkumstellung sowie die Umstellung der IT-Infrastruktur konnten zwischenzeitlich erfolgreich umgesetzt werden. IT-Infrastruktur Outsourcing - Abschluss Mietvertrag Der Gemeinderat beauftragte mit Beschluss Nr. 70 vom 8. April 2024 die Numtec GmbH, Uerzlikon, die Gemeinde Kappel am Albis beim Erstellen der geforderten Unterlagen sowie fachlich zu unterstützen. Während der Projektarbeit musste festgestellt werden, dass die IT-Infrastruktur der Gemeindeverwaltung nicht genügend und professionell gewartet wurde. Zwischenzeitlich konnte die IT-Umstellung erfolgreich vollzogen werden und mit der IT-Anbieterin der OBT AG, 9004 St. Gallen den entsprechenden Mietvertrag über die Gerätschaften abgeschlossen werden. Datenschutz und Informationssicherheit - Selbstdeklaration – Review: Genehmigung und Inkraftsetzung Die Gemeinde Kappel am Albis wurde im 2023 zum Datenschutzreview mit Selbstdeklaration aufgefordert. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 8. April 2025 für die Fachberatung und Unterstützung bei der Erstellung der Unterlagen Datenschutzreview mit Selbstdeklaration einen externen Fachexperten beauftragt. Zwischenzeitlich konnte das Projekt erfolgreich vollzogen und zum Abschluss gebracht werden. Die entsprechenden Richtlinien und Vorgaben wurden in der systematischen Rechtssammlung aufgenommen. Ab 1. Januar 2025 neue Durchführungsstelle der Grundkenntnistest sowie des kantonalen Deutschtests (KDE) bei Einbürgerungsverfahren - Vereinbarung mit dem Zweckverband SNH Soziales Netz Bezirk Horgen Das Bildungszentrum Zürichsee (BZZ) hat entschieden, die Deutsch- und Gesellschaftstests für Einbürgerungen nur noch bis Ende 2025 durchzuführen. Die Gemeinde Kappel am Albis führte die Prüfungen ebenfalls im BZZ durch. Zwischenzeitlich konnte eine Alternativlösung eruiert werden. Ab 1. Januar 2026 werden die Dienstleistungen vom Zweckverband Soziales Netz Bezirk Horgen (SNH), Horgen, angeboten und sichergestellt. Der Gemeinderat Kappel am Albis hat einer entsprechenden Vereinbarung zugestimmt. FINANZEN Revisionsbericht KVG Revision 2025, Genehmigung Vom Revisionsbericht der Verwaltungsrevisionen AG vom 20. Juli 2025 über die vom 18. Juni 2025 vorgenommene Prüfung der Abrechnungen über die Prämienverbilligungen bzw. –übernahmen hat der Gemeinderat zustimmend Kenntnis genommen. Geldverkehrsrevision 2025 Die Verwaltungsrevisionen AG führte am 7. Juli 2025 eine Geldverkehrsrevision durch. Der Gemeinderat hat zustimmend Kenntnis vom Revisionsbericht vom 7. Juli 2025 genommen. Neubewertung der Liegenschaften im Finanzvermögen Gemäss §131 Abs. 1 des Gemeindegesetzes vom 20. April 2015 (GG; LS 131.1) und § 24 Abs. 1 der Gemeindeverordnung vom 29. Juni 2019 (VGG; LS 131.11) werden Grundstücke, Grundeigentumsanteile und Gebäude des Finanzvermögens in einer Legislaturperiode mindestens einmal neu bewertet. Die Neubewertung ist notwendig, weil die Bewertungsbestimmungen keine laufende Anpassung der Bilanzwerte sämtlicher Liegenschaften des Finanzvermögens an die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse vorsehen. Der Gemeinderat hat anlässlich sich seiner Sitzung vom 15. September 2025 die Neubewertung entsprechenden Liegenschaften im Finanzvermögen verabschiedet. HOCHBAU Erteilung eines Näherbaurechts z. G. KTN 1014 und z. L. 1265 Im Rahmen von einer privatrechtlichen Vereinbarung wurde der Bauherrschaft Daniela Müller und Christoph Bowles, Eigentümer der Parzelle KTN 1014, für die Erstellung eines Hühnerstalls mit Aussengehege von Seiten Gemeinde Kappel (Eigentümerin der KTN 1265) ein Näherbaurecht erteilt. SOZIALES Marktplatz 2026 – Gemeinsam für unsere ältere Bevölkerung Das Organisationsteam Marktplatz 2026, vertreten durch die Pro Senectute Zürich, Abteilung Beratungsstelle für Alters- und Gesundheitsfragen, hat die Gemeinden des Bezirks Affoltern um eine finanzielle Beteiligung in der Höhe von CHF 100.00 pro Gemeinde für die Realisierung des zweiten Marktplatzes im Jahr 2026 ersucht. Nach dem grossen Erfolg des ersten Marktplatzes im Frühling 2024 freut sich die Abteilung Soziales und Gesundheit der Stadt Affoltern, die reformierte Kirche Knonaueramt und die Beratungsstelle für Alters- und Gesundheitsfragen Bezirk Affoltern gemeinsam den zweiten Marktplatz für das Jahr 2026 zu planen. Der Gemeinderat Kappel am Albis begrüsst den Anlass und ist überzeugt, dass auch der zweite Markplatz ein voller Erfolg für die ältere Bevölkerung sowie deren Angehörigen sein wird. Visitation Fürsorgebehörde 2025 Am 27. Mai 2025 fand durch den Bezirksrat die Visitation der Fürsorgebehörde statt. Der Gemeinderat hat vom Visitationsbericht, datiert 13. Juni 2025, zustimmend Kenntnis genommen. IMMOBILIEN Projekt Sanierung Gemeindesaal: Einleitung Planungsschritte Anlässlich der Urnenabstimmung vom 18. Mai 2025 hat der Souverän die Sachvorlage Variante B über den Gesamtkredit für die Sanierung Gemeindesaal inkl. Option 1 PV max. Grösse von CHF 2'014'000.00 genehmigt. Der Gemeinderat hat die nächsten Planungsschritte an die Hand genommen und die Arbeiten für die Planung und Bauleitung vergeben. Im Weiteren hat der Gemeinderat einen Projektvorstand für die Ausarbeitung der weiteren Planungsschritte eingesetzt. Der Projektvorstand verfügt über ein Pflichtenheft und tagt im Monatsrhythmus in Form einer Bausitzung. Anlässlich der ersten Bausitzung wurden die nächsten Planungsschritte festgesetzt. Die Sanierung ist im Zeitraum vom 1. April 2026 bis 31. Oktober 2026 geplant. Mit der Festlegung dieses Zeithorizontes wird sichergestellt, dass jährlich wiederkehrenden sowie traditionelle Anlässe sichergestellt werden können. Der Gemeinderat informiert die Bevölkerung laufend über den Projektstand. INFRASTRUKTUR Sanierung Geschiebehaushalt 2025 - Beratung Niederer + Pozzi Umwelt AG Laut Gewässerschutzgesetz (GSchG, Art. 43a) darf eine Anlage den Geschiebehaushalt eines Fliessgewässers nicht verändern, so dass die einheimischen Tiere und Pflanzen, deren Lebensräume, der Grundwasserhaushalt und der Hochwasserschutz nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Eine wesentliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn sich die morphologischen Strukturen oder die morphologische Dynamik des Gewässers durch fehlendes Geschiebe nicht mehr ausbilden können. Es wird zwischen folgenden Anlagetypen unterschieden: Geschiebesammler Kiesentnahmen aus Gewässern (nicht kommerziell) Schwemmholzrechen Tosbecken Anlagen mit Wasserrechten (Kraftwerke, Wasserfassungen, Weiher) Auf Basis der Gewässerschutzverordnung (GSchV, Art. 42b) waren die Kantone verpflichtet, dem Bund eine strategische Planung zur Sanierung des Geschiebehaushaltes einzureichen. Der Kanton Zürich hat dabei die Anlagen, welche den Geschiebetransport beeinträchtigen, wie folgt klassiert: Sanierungspflichtige Anlagen: Für diese Anlagen erlässt der Kanton eine Verfügung zur Sanierung. Sie sind nicht Bestandteil der vorliegenden Auslegeordnung. Anlagen mit Optimierungspotenzial: Neben den sanierungspflichtigen Anlagen bestehen im Kanton ca. 300 weitere Anlagen, die den Geschiebehaushalt in den Gewässern beeinträchtigen und optimiert werden sollen. Für Unterhalt und Betrieb dieser Anlagen sind meist die Gemeinden zuständig. Diese Anlagen mit Optimierungspotenzial sind Bestandteil der vorliegenden Auslegeordnung. Der Kanton Zürich hat der Gemeinde eine ausgewiesene Fachperson für Geschiebefragen zur Verfügung gestellt. Ebenfalls steht die Fachperson der Gemeinde bei der Sanierung des Geschiebehaushalts beratend zur Seite. Die Fachperson Geschiebe projektiert im Rahmen dieses Mandats keine Massnahmen selbst. Die Ausarbeitung von Projekten (z. B. Umbau eines Geschiebesammlers) muss von der Gemeinde in Auftrag gegeben werden. Für die Gemeinde Kappel am Albis wurde das Büro NIEDERER + POZZI UMWELT AG, 8730 Uznach, als Projektverfasserin durch den Kanton Zürich, Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Abteilung Wasserbau (AWEL), beauftragt. Das beauftragte Büro hat in Zusammenarbeit mit ausgewählten Gemeindevertretern einen Bericht zu Handen des AWEL ausgearbeitet, welcher der Gemeinderat am 7. Juli 2025 genehmigt hat. In der Gemeinde Kappel am Albis sind zurzeit keine dringlichen Massnahmen angezeigt. KULTUR UND KUNST, FREIZEITGESTALTUNG Tierpark Goldau: Jahreskarten für das Jahr 2026 für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Kappel am Albis Mit Beschluss Nr. 2024-152 vom 8. Juli 2024 hat der Gemeinderat dem Alternativangebot (Wegfall Zookarten) der vier Jahreskarten des Tierparks Goldau für ein Jahr zugestimmt. Es wurde festgehalten, dass nach Ablauf der Jahresfrist und Auswertung der Reservationszahlen das zuständige Ressort über die Weiterführung entscheiden wird. Die 4 Tageskarten wurden im ersten Jahr 24 Mal reserviert und für insgesamt 81 Eintritte genutzt. Die Einwohner benutzten demnach im Durchschnitt 3,4 Tierparkkarten pro Tierparkbesuch. Das Alternativangebot der vier Jahreskarten des Tierparks Goldau hat sich in der Bevölkerung somit bewährt. Aufgrund der regen Nutzung hat der Gemeinderat beschlossen die vier Tierparkkarten für ein weiteres Jahr den Einwohnerinnen und Einwohnern von Kappel am Albis zur Verfügung zu stellen. SICHERHEIT Sicherheitszweckverband Albis (SZVA), Teilrevision Statuten Anlässlich der bevorstehenden Urnenabstimmung vom 30. November 2025 unterbreitet der Sicherheitszweckverband Albis der Stimmbevölkerung der jeweiligen Anschlussgemeinden die teilrevidierten Statuten. Der Gemeinderat Kappel am Albis hat an seiner Sitzung vom 25. August 2025 die entsprechende Abstimmungsempfehlung beschlossen. Vernehmlassungen Der Gemeinderat verabschiedete zu nachfolgenden Themen seine Stellungnahme im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens: Änderung Steuergesetz, Finanzierung von kantonalen Infrastrukturprojekten, Beteiligung des Kantons am Grundstückgewinnsteuerertrag Revision des Planungs- und Baugesetzes (PBG-Revision) Baudenkmäler Ferner hat der Gemeinderat Die Festlegung des internen Zinssatzes 2025/2026 beschlossen. Die Jahresrechnung 2024 des Abwasserverbands Knonau genehmigt. Die Jahresrechnung und den Geschäftsbericht 2024 der KESB Bezirk Affoltern genehmigt. Den Geschäftsbericht 2024 der Interkommunalen Anstalt (IKA) Pflegezentrum Sonnenberg (PZS) genehmigt. Dem Kinder- und Jugendtheater Bezirk Affoltern am Albis einen Förderbeitrag zugesichert. Einen Sponsorenbeitrag für das 115. Zürcher Kantonalschwingfest und für das 84. Züricher Kantonalnachwuchsschwingfest 2026 genehmigt. Das Familienzentrum Bezirk Affoltern mit einem finanziellen Beitrag unterstützt. Der Dargebotenen Hand mit einem finanziellen Beitrag unterstützt. Die Kreditabrechnung für Abdichtungsarbeiten an der WC-Anlage im Kindergarten genehmigt. Die Kreditabrechnung für die 7. Überarbeitung der Zivilschutz-Ausgleichsgebiete genehmigt. Die Kreditabrechnung für das Projekt Abacus und Innosolvcity Belegscanning genehmigt. Daniela Rieder, Gemeindeschreiberin
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