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Neuigkeiten
Anlässe
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29. Nov. 2024
Gemeindeversammlung vom 29. November 2024
Gemeindesaal -
01. Dez. 2024
Gottesdienst zum 1. Advent mit Chinderfiir
Kath. Kirche Herz Jesu -
02. Dez. 2024
Café Palaver
Gemeinschaftsraum
Neuigkeiten
Gemeindeversammlung vom 29. November 2024
Der beleuchtende Bericht inklusive den Detailunterlagen sind ab sofort hier abrufbar. Im weiteren liegen die Unterlagen in physischer Form auf der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf. Wünschen Sie eine Einsichtnahme ausserhalb der Öffnungszeiten können Sie jederzeit mit uns einen Termin vereinbaren.
15. Nov. 2024
Aus den Verhandlungen des Gemeinderates Juli bis Oktober 2024
Nebst den als Fürsorgebehörde sowie im Steuerwesen zu behandelnden Geschäften, die einem besonders strengen Amts- bzw. Steuergeheimnis unterliegen, befasste sich der Gemeinderat an seinen Sitzungen im Wesentlichen mit folgenden Traktanden: GEMEINDEVERSAMMLUNG Folgende Traktanden gelangen an die kommende Gemeindeversammlung vom 29. November 2024: Budget 2025 Festsetzung Steuerfuss 2025 Einen Rahmenkredit in der Höhe von CHF 304'842.00 inkl. MwSt. für Ausbauarbeiten am Regenbecken Uerzlikon und dem Zwischenpumpwerk Littibach Detailangaben zur Auflagefrist des Beleuchtenden Berichts finden Sie in der Einladungsbeilage zu dieser Drü-Dörfli-Ziitig-Ausgabe. BAUVERWALTUNG Baubewilligungen Es wurden nachfolgende Baubewilligungen im ordentlichen Verfahren und unter Bedingungen und Auflagen erteilt: Bauherrschaft: Anna Van Opzeeland, Hausmatte 12, 8926 Kappel am Albis Bauvorhaben: Anbau Vordach Baugrundstück: Hausmatte 12, Kat.-Nr. 1466, 8926 Uerzlikon (Kernzone B KB) Bauherrschaft: Barbara Haegi, Steinhauserstrasse 4, 8926 Uerzlikon Bauvorhaben: Photovoltaik-Anlage Baugrundstück: Steinhauserstrasse 6.1, Kat.-Nr. 1575, 8926 Uerzlikon (Kernzone B KB) Bauherrschaft: Armin Vollenweider, Feldstrasse 3, 8926 Hauptikon Bauvorhaben: Fenstereinbau Baugrundstück: Feldstrasse 3, Kat.-Nr. 1303, 8926 Hauptikon (Kernzone B KB) Bauherrschaft: Peter Bleuler, Generalunternehmung AG, Albisstrasse 60, 8135 Langnau am Albis Grundeigentümer: Erben H.R. Schärer c/o Miriam Schärer, Fliederstrasse 1, 5415 Nussbaumen Bauvorhaben: Neubau Doppeleinfamilienhaus und Einfamilienhaus mit Garagen Baugrundstück: Feldblumenweg, Kat-Nr. 1667, 8926 Kappel am Albis (Wohnzone W2) Unterschutzstellungsverträge Für das nachfolgende Objekt wurde im Rahmen einer Schutzabklärung ein Unterschutzstellungsvertrag verabschiedet: Hauptikonerstrasse 3, 8926 Hauptikon, Kat.-Nr. 1286 PRÄSIDIALES Jahresplanung des Gemeinderates für das Jahr 2025 Der Gemeinderat hat seine Jahresplanung für das Jahr 2025 erlassen. Neben den Gemeinderatssitzungsterminen sowie kommunalen (teils internen) Anlässen wurden im Weitern folgende Daten festgesetzt bzw. zur Kenntnis genommen. Von den nachfolgend übergeordneten Wahl- und Abstimmungsterminen hat der Gemeinderat Kenntnis genommen (Auszug Blanko-Abstimmungstermine Bund): 9. Februar 18. Mai 28. September 30. November Die ordentlichen Gemeindeversammlungen im Jahr 2025 wurden wie folgt festgesetzt: Freitag, 6. Juni (Rechnungsversammlung) Freitag, 28. November (Budgetversammlung) Personelles: Herzliche Gratulation zum 10-jährigen Arbeitsjubiläum Seit 1. September 2014 durfte Mariarosina Natale die Leitung der Einwohnerkontrolle in einem befristeten Arbeitsverhältnis auf der Gemeinde Kappel am Albis übernehmen. Ab 1. März 2015 wurde sie in derselben Funktion unbefristet angestellt. Die Zeit ist wie im Flug vergangen und Frau Natale durfte am 1. September 2024 das 10-jährige Arbeitsjubiläum bei uns feiern. Zu diesem besonderen Ereignis möchten wir ihr hiermit nochmals eine herzliche Gratulation aussprechen und einen grossen Dank für die wertvollen Dienste zu Gunsten der Gemeinde Kappel am Albis und der Bevölkerung aussprechen. Leider verlässt Mariarosina Natale die Gemeinde Kappel per Ende Jahr. Wir haben die Zusammenarbeit mit ihr sehr geschätzt und hätten gerne noch weitere Jahre mit ihr zusammengearbeitet. Wir wünschen Frau Natale heute schon für die berufliche Zukunft sowie dem weiteren Lebensweg von Herzen alles Gute und viel Erfolg. Abteilung Finanzen Für die beiden Stellen innerhalb der Abteilung Finanzen konnten zwei gut qualifizierte Fachpersonen rekrutiert werden. Für die Leitung Finanzen konnten wir ab 1. Oktober 2024 Priska Altherr gewinnen. Frau Altherr hat die Gemeinde Kappel zuvor innerhalb eines befristeten Zeitraums in einer Springerfunktion unterstützt. Für die Stellvertretung der Leiterin Finanzen konnten wir Jacqueline Bianchi-Bissig gewinnen. Sie wird die Finanzabteilung ab Januar 2025 unterstützen. Ebenfalls wird Frau Bianchi-Bissig in einem fixen Teilpensum die Steuersekretärin bei ihren Aufgaben unterstützen. Wir freuen uns, dass unsere Abteilung Finanzen bald wieder vollständig ist und wir die Abteilung gemeinsam gut und professionell führen können. Abteilung Präsidiales / Bauamt Für die frei werdende Stelle der Gemeindeschreiberin-Stv. per Ende 2024 konnten wir ebenfalls eine gut qualifizierte Fachperson gewinnen. Ab November 2024 wird uns Rita Zülle in der Funktion als Verwaltungsangestellte Präsidiales und Bauamt unterstützen. Frau Zülle wird sorgfältig in die Stellvertretungsfunktion der Gemeindeschreiberin aufgebaut. Die Stellvertretung wird nach dem Austritt der jetzigen Stelleninhaberin durch die Leitung Finanzen sichergestellt. Seit September 2024 befindet sich das Bauamt wieder in der Gemeinde Kappel am Albis, ab diesem Zeitpunkt wurde das Bauamt neu strukturiert und befindet sich noch in der Aufbauphase. Künftig wird das Bauamt als zentrale Schnittstelle durch die Gemeindeschreiberin Daniela Rieder und Rita Zülle geführt. Wir freuen uns auch hier, gemeinsam mit einem starken Team gute und professionelle Leistungen anbieten zu können. FINANZEN Revisionsbericht KVG Revision 2024, Genehmigung Der Revisionsbericht der Verwaltungsrevisionen AG vom 30. Mai 2024 über die vom 28. bis 30. Mai 2024 vorgenommene Prüfung der Abrechnungen über die Prämienverbilligungen bzw. –übernahmen wurde durch den Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen. LIEGENSCHAFTEN Kindergarten, Wasserschaden WC-Anlage, Abdichtungsarbeiten, Auftragsvergabe Aufgrund der vergangenen starken Regenfälle ist es in der WC-Anlage des Kindergartens, Hauptikonerstrasse 5, 8926 Uerzlikon, vermehrt zu Wasserschäden gekommen. Bei Starkregen trat das Wasser durch die Wand in die Anlage. Die WC-Anlage stand folge dessen unter Wasser (ca. 2 cm). Zur Behebung des Schadens wurden Erstmassnahmen im Rahmen von Abdichtungsarbeiten an die Abdichtungssysteme Leisi AG, Feldmatt 5c, 6208 Oberkirch, zum Betrag von CHF 3'922.40 (inkl. MwSt.) vergeben. Kann mit dieser Erstmassnahe keine langfristige Wirkung erzielt werden, ist in einem zweiten Schritt eine Sondieröffnung vorzusehen. Hierfür wird ein Betrag im ordentlichen Budgetprozess eingeplant. SICHERHEIT Totalrevision Polizeiverordnung, Inkraftsetzung per 1. September 2024 Die Totalrevision der kommunalen Polizeiverordnung wurde am 7. Juni 2024 durch die Gemeindeversammlung genehmigt. Der Gemeinderatsbeschluss wurde per 11. Juni 2024 im amtlichen Publikationsorgan publiziert. Innert der Rechtmittelfrist ging beim Bezirksrat kein Rekurs ein. Die Polizeiverordnung ist in der kommunalen systematischen Rechtssammlung der Gemeinde Kappel am Albis jederzeit abrufbar. Anlassbewilligungen An nachfolgende Veranstalter wurde eine Anlassbewilligung erteilt: Dem Verein Uerzliker-Chilbi wurde unter Auflagen die polizeiliche sowie gastgewerbliche Bewilligung für die Chilbi mit Festwirtschaft in Uerzlikon für folgende Daten erteilt: Samstag, 26. Oktober 2024, 09.00 bis 23.00 Uhr Sonntag, 27. Oktober 2024, 09.00 bis 23.00 Uhr Dem UHC Kappel am Albis wurde unter Auflagen die polizeiliche sowie gastgewerbliche Bewilligungen für das Waldfest in Uerzlikon am Samstag, 26. Juli 2025, 16.00 Uhr bis 04.00 Uhr, erteilt Überarbeitung der Zivilschutz-Ausgleichsgebiete: Auftragsvergabe Die heutige Ausgleichsgebietsplanung der Gemeinde Kappel am Albis verliert seine Gültigkeit nach dem 31. Dezember 2024 und Folge dessen sind die Grundlagen für die herabgesetzte Schutzraumbautätigkeit neu zu überprüfen (Art. 61 Abs. 1, Art. 62 Abs. 1 und 2 Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz, BZG). Die Auftragsvergabe für die 7. Überarbeitung der Zivilschutz-Ausgleichsgebiete wird dem Ingenieurbüro gpw, Obstgartenstrasse 12, 8910 Affoltern am Albis, zum Betrag von CHF 7'242.70 (inkl. MwSt.), vergeben. Vernehmlassungen Der Gemeinderat verabschiedete zu nachfolgenden Themen seine Stellungnahme im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens: Richtplanteilrevision Energie Änderung des kantonalen Energiegesetzes Totalrevision des Staatsbeitragsgesetzes Revision Einführungsgesetz zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (EG KESR) Motion KR-Nr. 15/2022 betreffend "eine kantonale Gerichtsinstanz in Steuerverfahren" Ferner hat der Gemeinderat Der Schweizerischen Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte wurde ein finanzieller Beitrag zugesichert. Der Genossenschaft KISS Knonaueramt wurde ein finanzieller Beitrag zugesichert. Daniela Rieder, Gemeindeschreiberin
01. Nov. 2024
Drü-Dörfli-Ziitig November 2024
01. Nov. 2024
Aus den Verhandlungen des Gemeinderates (November 2023 - Januar 2024)
Aus den Verhandlungen des Gemeinderates Nebst den als Fürsorgebehörde sowie im Steuerwesen zu behandelnden Geschäften, die einem besonders strengen Amts- bzw. Steuergeheimnis unterliegen, befasste sich der Gemeinderat an seinen Sitzungen im Wesentlichen mit folgenden Traktanden: Baubewilligungen Auf die Aufzählung von erteilten Baubewilligungen wird künftig verzichtet. Bauprojekte erscheinen wie gewohnt im Affolter Anzeiger und sind auf unserer Gemeinde-Webseite einsehbar. Teilrevision Bau- und Zonenordnung (BZO) Die kommunalen bau- und planungsrechtlichen Vorschriften der Gemeinde Kappel am Albis umfassen folgende Bestandteile: • Bau- und Zonenordnung (BZO) • Zonenplan • Kernzonenplan Allenwinden. Alle Bestandteile wurden von der Gemeindeversammlung am 1. Juni 2018 festgesetzt und am 27. April 2019 in Kraft gesetzt. In der BZO sind die einheitlichen Baubegriffe und Messweisen der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) bereits umgesetzt. Der Zonenplan entspricht den kantonalen Darstellungsvorgaben. Die BZO soll mit den für die Umsetzung des Mehrwertausgleichsgesetzes (MAG) und der dazugehörenden Verordnung (MAV) erforderlichen Bestimmungen ergänzt werden. Das Inventar der schützenswerten Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung (KOBI) wurde zuletzt im Jahre 2020 neu festgesetzt. Gemäss des kantonalen Richtplans erfolgt der Schutz von Ortsbildern auf kommunaler Stufe in erster Linie durch Kernzonen und detaillierte Kernzonenpläne. Die wichtigen Freiräume gemäss Inventar sind in der Regel durch Festlegung in den Kernzonenplänen oder – in speziellen Fällen – durch Freihaltezonen zu sichern. Für die betroffenen Ortsteile (Kappel am Albis, Näfenhüser, Hauptikon und Uerzlikon) sollen entsprechende Kernzonenpläne erstellt werden. Die Revision der Ortsplanung in der Gemeinde Hausen am Albis hat vor einigen Monaten begonnen. Der Zusammenschluss der Hochbauverwaltungen Kappel am Albis und Hausen am Albis kann nach Wunsch genutzt werden, um die Bauordnungen einander möglichst anzugleichen, um den Vollzug zu vereinfachen. Bei einer Durchsicht der beiden Bauordnungen fällt auf, dass die Bau- und Zonenordnung von Kappel am Albis im Vergleich zu derjenigen von Hausen am Albis generell sehr kurz gefasst ist. Ferner können in den letzten Jahren erkannte Fehlwirkungen und Vollzugsprobleme der aktuellen BZO behoben werden. Dazu sollen Änderungen bzw. Präzisierungen an vereinzelten Artikeln vorgenommen werden. Dabei wird für das vorliegende Arbeitsprogramm von einem Umfang von fünf bis zehn Artikeln ausgegangen. Mit der Bearbeitung der Teilrevision der BZO wurde die Firma Suter von Känel Wild beauftragt. Der Gemeinderat hat hierfür einen Kredit von CHF 57'500.00 genehmigt. Die zuständige Arbeitsgruppe bestehend aus der Ressortvorsteherin Hochbau, dem Gemeindepräsidenten, dem Leiter Hochbau Hausen am Albis sowie der Gemeindeschreiberin wird ergänzend für die jeweilige Koordination mit der Baukommission der Gemeinde Kappel am Albis besorgt sein. Genehmigung Teilrevision kommunaler Richtplan Verkehr Gemäss zürcherischem Planungs- und Baugesetzes (PBG) ist die Gemeinde verpflichtet, einen kommunalen Verkehrsrichtplan mit den kommunalen Strassen für die Groberschliessung und den Wegen mit kommunaler Bedeutung zu erstellen. Der kommunale Richtplan sichert die bestehenden Anlagen und legt Handlungsanweisungen und Massnahmen für die verkehrliche Entwicklung fest. Er dient den Gemeindebehörden als Koordinations- und Steuerungsinstrument. Die Gesamtstrategie zielt darauf ab ein durchgehendes, sicheres und attraktives Weg- und Strassennetz für den Alltags- und Freizeitverkehr zu schaffen und die Angebotsdichte beim öffentlichen Verkehr zu erhalten. Im Teilrichtplan Fuss- und Veloverkehr wird ein dichtes, durchgängiges Wegnetz geschaffen und attraktive, sichere und kurze Wege gesichert. Wo Verbesserungsbedarf besteht, sind Massnahmen vorgesehen. So ist geplant diverse Lücken im Fusswegnetz zu schliessen und Gefahrenstellen zu entschärfen. Das bestehende kommunale Velonetz und die kommunale Veloparkierung bei öffentlichen Gebäuden werden gesichert. Beim Gemeindesaal ist eine neue Veloparkierung geplant. Die ÖV-Haltestellen sollen optimiert und hindernisfrei umgestaltet werden. Weiter sind Massnahmen zur guten Gestaltung des Strassenraumes festgelegt. Dabei werden alle Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt und die Leistungsfähigkeit und die Verkehrssicherheit gewährleistet. Weiterhin ist eine neue Tempo 30-Zone geplant und es sollen Begegnungszonen geprüft werden. Die Gemeinde strebt an, dass auf Kantonsstrassen Ortseingangstore (Bauminseln) durch den Kanton erstellt werden. Die Teilrevision der kommunalen Richtplanung, welche die Gemeindeversammlung mit Beschluss vom 2. Juni 2023 festgesetzt hat, wurde von der Baudirektion, Amt für Raumentwicklung, mit Verfügung vom 24. Oktober 2023 genehmigt. Der kommunale Verkehrsrichtplan ist physisch auf der Gemeindeverwaltung einsehbar oder elektronisch im WebGIS https://www.gisknonaueramt.ch/ aufgeschaltet. Immobilienstrategie und Immobilienbewirtschaftung ab 2024 Der Gemeinderat hat für die im Eigentum der Gemeinde Kappel am Albis befindlichen Liegenschaften eine Immobilienstrategie entwickelt, welche ihm als Basis für die Bewirtschaftung der bestehenden Immobilien sowie die Entwicklung neuer Immobilien dient. Die sehr wertvollen Inputs aus der vergangenen Einwohnerbefragung im Jahr 2023 hat er bei der Festsetzung der Strategie mitberücksichtigt. Die operative Bewirtschaftung des Liegenschaftsportfolios (Verwaltungs- und Finanzvermögen) hat er per 1. Januar 2024 der Firma Intus AG Immobilien Treuhand, Affoltern am Albis, übertragen. Immobilienunterhalt Der Gemeinderat hat für den Unterhalt von Immobilien im Verwaltungsvermögen folgende Kredite bewilligt: Kindergarten Uerzlikon: Sanierung Jalousien rund CHF 43'500.00 Kindergarten Uerzlikon: Sanierung Grundsubstanz UG rund CHF 43'000.00 Kleiner Mühlesaal: Einbau barrierefreies WC rund CHF 34'500.00 Schützenhaus: Fensterersatz rund CHF 20'000.00. Friedhofgärtner – Vertragsverlängerung Zwischen der Gartengestaltung Patrick Müller GmbH, Rifferswil, und der Politischen Gemeinde Kappel am Albis besteht seit dem 1. Januar 2020 ein Dienstleistungsvertrag für die Arbeiten des Friedhofgärtners. Der Gemeinderat ist mit den Arbeiten der Patrick Müller GmbH sehr zufrieden. Er hat den ursprünglich befristeten Vertrag vom 1. Januar 2020 mit der Möglichkeit einer Kündigung auf unbestimmte Dauer verlängert. Geschwindigkeitskontrollen auf Staatsstrassen durch die Stadtpolizei Affoltern Zwischen der Stadt Affoltern am Albis und der Gemeinde Kappel am Albis besteht ein von der Stimmbevölkerung gutgeheissener Anschlussvertrag betreffend die Übernahme von gemeindepolizeilichen Aufgaben durch die Stadtpolizei Affoltern am Albis. Der Vertrag ist per 1. August 2023 in Kraft getreten. Für Geschwindigkeitskontrollen durch die Stadtpolizei Affoltern am Albis auf Staatsstrassen auf dem Gemeindegebiet Kappel am Albis benötigt es eine Berechtigung bzw. einen Vertrag mit der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich. Die Einwohnerzufriedenheitsanalyse hat gezeigt, dass Geschwindigkeitskontrollen ein Bedürfnis der Bevölkerung sind. Aufgrund zunehmender schneller und lauter Auto- und Töfffahrten auf dem Gemeindegebiet erachtet der Gemeinderat den Handlungsbedarf als gegeben und hat sich für die Unterzeichnung eines Vertrages mit der Sicherheitsdirektion ausgesprochen. Personelles Gemeindeverwaltung Als neue Verwaltungsangestellte der Gemeindeverwaltung konnte Nadja Schneiter-Mörgeli gewonnen werden. Sie wird Blerta Tarashaj nach Ablauf ihres befristeten Einsatzes ablösen. Der Gemeinderat und das Gemeindepersonal bedanken sich bei Blerta Tarashaj für die sehr gute Zusammenarbeit und wünschen ihr beruflich und privat alles Gute. Nadja Schneiter-Mörgeli heissen sie herzlich willkommen und freuen sich auf die Zusammenarbeit. Ferner hat der Gemeinderat Grundstückgewinnsteuern in der Höhe von rund CHF 225‘000.00 veranlagt. Die neuen Tarife der Kinderspitex Zürich Kispex, gültig ab 1. April 2024, genehmigt. Vom Budget 2024 sowie dem Finanz- und Aufgabenplan 2024 – 2027 der KESB Bezirk Affoltern Kenntnis genommen und der geplanten Stellenplanerhöhung zugestimmt. Das von der Abwasserkommission gutgeheissene und von der Rechnungsprüfungskommission Knonau geprüfte Budget 2024 des Abwasserverbandes Knonau genehmigt. Der Stiftung Tixi Säuliamt für das Jahr 2023 einen Gemeindebeitrag von CHF 1.00 pro Einwohner/in zugesichert. Dem Theaterverein Aemtler Bühne einen Beitrag zugesichert. verschiedene Kreditabrechnungen genehmigt. Stefanie Dünnenberger-Forlin, Gemeindeschreiberin
12. Feb. 2024
Anlässe
Gemeindeversammlung vom 29. November 2024
Gemeindesaal
29. Nov. 2024
Gottesdienst zum 1. Advent mit Chinderfiir
Kath. Kirche Herz Jesu
01. Dez. 2024
Café Palaver
Gemeinschaftsraum
02. Dez. 2024