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Tierische Abfälle

Fleischabfälle (Innereien, Knochen, Fett) und Schlachtnebenprodukte (Häute, Borsten, Federn) gehören in die Sammelstelle der Gemeinde (Notschlachthaus Hausen am Albis). Ebenfalls der Gemeindesammel­stelle oder dem Abdecker zu übergeben sind Tierkörper bis 200 kg. Einzelne tote (Heim‑)Tiere bis 10 kg dürfen auch auf privatem Grund vergraben werden; sie sind mit min­destens 50 cm Erde zu bedecken.
Tierische Abfälle