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Aus den Verhandlungen des Gemeinderates November 2024 bis Januar 2025

1. Februar 2025

Nebst den als Fürsorgebehörde sowie im Steuerwesen zu behandelnden Geschäften, die einem besonders strengen Amts- bzw. Steuergeheimnis unterliegen, befasste sich der Gemeinderat an seinen Sitzungen im Wesentlichen mit folgenden Traktanden:

 

BAUVERWALTUNG

Baubewilligungen

Es wurden nachfolgende Baubewilligungen im ordentlichen Verfahren und unter Bedingungen und Auflagen erteilt:

 

Bauherrschaft:             Tosa Immobilien AG, Jonenbachstrasse 19, 8911 Rifferswil

Bauvorhaben:              Umbau EFH und Atelier, Umgebung und zusätzliche Parkplätze

Baugrundstück:           Näfenhäuser 8 & 8b, Kat.-Nr. 721, 8926 Kappel am Albis (Kernzone A)

 

Bauherrschaft:            Andimmo AG, Baarerstrasse 12, 8926 Uerzlikon

Bauvorhaben:             Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage

Baugrundstück:          In den Wässern/Hauptikonerstrasse, Kat.-Nr. 1286, 8926 Uerzlikon (Kernzone B (KB))

 

FINANZEN

Revision Sachbereichsprüfung 2024: Anlagebuchhaltung

Die Verwaltungsrevisionen AG führte im Zeitraum vom 25. November bis 27. November 2024 die Sachbereichsprüfung 2024 im Bereich der Anlagenbuchhaltung durch. Am 28. November 2024 ging der Revisionsbericht bei der Gemeindeverwaltung ein, der Gemeinderat hat davon zustimmend Kenntnis genommen.

 

Geldverkehrrevision 2024

Die Verwaltungsrevisionen AG führte im selben Zeitraum vom 25. November bis 27. November 2024 neben der Sachbereichsprüfung auch noch eine Geldverkehr-Revision durch. Am 28. November 2024 ging der Revisionsbericht bei der Gemeindeverwaltung ein, der Gemeinderat hat davon zustimmend Kenntnis genommen.

 

Steuerrevision 2024

Das Kantonale Steueramt Zürich führte im Zeitraum vom 17. bis 20. Juni 2024 die Steuerrevision durch. Der Gemeinderat hat vom Revisionsbericht vom 7. August 2024 des Kantonalen Steueramt zustimmend Kenntnis genommen. 

 

LIEGENSCHAFTEN

Kindergarten: Montage Sonnen- und Regensegel sowie Fundamentarbeiten: Auftragsvergaben

Beim Kindergarten Uerzlikon fehlt derzeit auf dem Pausenspielplatz eine geeignete Infrastruktur, welche die Kinder vor Sonne und Wetter schützt. Die entsprechenden Wetterschutzmassnahmen wurden geplant und entsprechend offeriert. Es sind die Montage eines Sonnen- und Regensegels sowie ein entsprechendes Fundament geplant. Die Montageausführung des Sonnen- und Regensegels wurde an die Firma Murimoos Werken und Wohnen, 5630 Muri, zum Betrag von CHF 2'368.10 (inkl. MwSt.) vergeben. Die Bär Bau AG, 8926 Hauptikon, wurde mit der Ausführung der Fundamentarbeiten im Betrag von CHF 4'870.00 (inkl. MwSt.) beauftragt.

 

Schulhaus Tömlimatt, Tagesstruktur, Sitzplatzbeschattung: Auftragsvergabe

Die Räumlichkeiten der Tagesstrukturen sind in Richtung süd- südwest ausgerichtet. Diese sind aufgrund der Ausrichtung starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Um die Räumlichkeiten während den Essenszeiten zu schützen, wird als Massnahme empfohlen, eine Sitzplatzbeschattung zu montieren. Für die Montageausführung wurde das A-Team Beschattungstechnik AG, 8915 Hausen am Albis, im Betrag von CHF 10'226.10 (inkl. MwSt.) beauftragt.

 

Projekt Sanierung Gemeindesaal Festsetzung Planungsschritte

Für das Sanierungsprojekt "Gemeindesaal" wurden die nächsten Planungsschritte festgesetzt. Das Projekt wird anlässlich der ordentlichen Urnenabstimmung vom 18. Mai 2025 dem Souverän zur Abstimmung unterbreitet. Eine vorgängige Informationsveranstaltung wurde auf den 15. April 2025 festgelegt.

 

SOZIALES

Suchtfachstelle Zürich - Verlängerung Leistungsvereinbarung vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 - Genehmigung

Die Stadt Affoltern am Albis erbringt für die Gemeinde Kappel am Albis die sozialdienstlichen Aufgaben. Mit Beschluss Nr. 2022-018 genehmigte der Gemeinderat anlässlich seiner Sitzung vom 12. Dezember 2022 die Leistungsvereinbarung vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024. Die Suchtfachstelle Zürich hat der Gemeinde Kappel am Albis in Absprache mit der Stadt Affoltern am Albis, Abteilung Soziales und Gesellschaft, empfohlen die Leistungsvereinbarung für weitere zwei Jahre zu verlängern. Mit Beschluss vom 4. November 2024 genehmigte der Gemeinderat die Verlängerung der Leistungsvereinbarung mit der Suchtfachstelle Zürich, Josefstrasse 91, 8005 Zürich, für weitere zwei Jahre.

 

Asyl-Organisation-Zürich (AOZ) - Verlängerung Leistungsvereinbarung vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2027 – Genehmigung

Die Stadt Affoltern am Albis erbringt für die Gemeinde Kappel am Albis die sozialdienstlichen Aufgaben (Bereich Asyl). Im Asylbereich wurde mit der Asyl-Organisation-Zürich (AOZ) eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen, welche per 31. Dezember 2024 ausgelaufen ist. Einer Verlängerung für weitere zwei Jahre (2025 bis 2027) hat der Gemeinderat Kappel am Albis zugestimmt.

 

HOCHBAU

Revision Wassergesetz (WsG) & Wasserverordnung (WSV) - externe Prüfung Objektschutzmassnahmen: Auftragsvergabe Ingenieurbüro gpw, Affoltern am Albis

Das Wasserrecht im Kanton Zürich stammt teilweise aus den 1960er-Jahren. Der Kantonsrat hat 2022 einem neuen Wassergesetz zugestimmt, welches die alten Gesetze ablöst. Die neue Wasserverordnung ist derzeit in Arbeit. Voraussichtlich treten die neuen Erlasse im zweiten Quartal 2025 in Kraft.

Mit dem neuen Wassergesetz werden den Gemeinden mehr Verantwortlichkeiten in Sachen Hochwasserschutz übermacht, welche aus einer politischen Forderung aus dem Kantonsrat (Postulat KR-Nr. 206/2016) entstanden sind. Künftig werden im Baugesuchverfahren gewisse Aufgaben im Bereich Objektschutz an die Gemeinden delegiert und in Folge dessen steigt die Verantwortung.

Bei Bauvorhaben, die in einem Hochwassergefahrenbereich liegen, mussten bislang die Gesuche von Objekten in roten und blauen Gefährdungszonen sowie Gesuche von Sonderrisiko-Objekten dem Kanton zur Beurteilung weitergeleitet werden. Neu ist diese Beurteilung nur noch bei Sonderrisiko-Objekten beim Kanton einzuholen. Bei den übrigen Objekten liegt die Zuständigkeit für die Beurteilung und allfällige Anordnungen von Objektschutzmassnahmen bei der Gemeinde, unabhängig von der Gefährdungszone.

Die Prüfung solcher Objektschutzmassnahmen erfordert ein hohes Fachwissen, welches auf der Gemeinde kaum vorhanden ist. Bei der Vergabe ist darauf zu achten, dass das mandatierte Büro keine Objektschutzgutachten ausstellen darf. Die Prüfung der Objektschutzmassnahmen erfolgt im Rahmen der Baugesuchprüfung, mit der Baugesuchprüfung ist das Ingenieurbüro gpw, Obstgartenstrasse 12, 8910 Affoltern am Albis, von der Gemeinde Kappel am Albis beauftragt. Mit der zusätzlichen Prüfungserweiterung der Objektschutzmassnahmen wird das Ingenieurbüro gpw beauftragt.

 

INFRASTRUTKUR

Gewässerschutzverband Region Zug (GVRZ): Abschluss Konzessionsvertrag - Durchleitungsrecht für Werkleitungen auf dem Gemeindegebiet Kappel am Albis inkl. der Parzelle 701

Bekanntlich hat sich die Gemeinde Kappel am Albis i. S. Abwasser dem Gewässerschutzverband Region Zug (GVRZ) angeschlossen. Im Rahmen der Auflösungsphase des Abwasserverbandes Knonau muss die Gemeinde Kappel am Albis dem GVRZ ein Durchleitungsrecht für die Werkleitungen inkl. der Parzelle 701 einräumen. Hierfür wurde ein Konzessionsvertrag zwischen dem GVRZ und der Gemeinde Kappel am Albis ausgearbeitet, welcher der Gemeinderat anlässlich seiner Sitzung vom 9. Dezember 2024 genehmigt hat.   

Im Vertrag zwischen der Gemeinde Kappel am Albis und dem GVRZ ist niedergeschrieben, dass der Abwasserverband Knonau die Dienstbarkeitsverträge i. S. Durchleitungsrecht für Werkleitungen mit dem GVRZ und den Gemeinden hätte besorgen müssen. Es wurde aber angestrebt, den Verband per Ende 2024 aufzulösen. Die Auflösung zu diesem Zeitpunkt hat die Stimmbevölkerung mit dem Urnengeschäft genehmigt. Zurzeit ist das Notariat extrem ausgelastet und konnte nicht gewährleisten, die entsprechenden Dienstbarkeitsverträge mit den Anschlussgemeinden bis Ende 2024 abzuschliessen. Folge dessen hat der GVRZ mit den Anschlussgemeinden den pragmatischen Ansatz eines Konzessionsvertrages gewählt. Gemäss GVRZ wurden bereits mit anderen Gemeinden solche Konzessionen abgeschlossen. 

 

SICHERHEIT

Überarbeitung der Zivilschutz-Ausgleichsgebiete: Auftragsvergabe

Mit Beschluss Nr. 2024-201 vom 16. September 2024 wurde das Ingenieurbüro gpw, Obstgartenstrasse 12, 8910 Affoltern am Albis, mit der 7. Überarbeitung der Zivilschutz-Ausgleichsgebiete beauftragt. Der Bericht inkl. Plan wurden erarbeitet und für die Genehmigung an das Amt für Militär und Zivilschutz verabschiedet.

 

KULTUR, FREIZEIT UND SPORT

Sponsoringkonzept

Im Rahmen der Legislaturziele 2022 – 2026 wurde im Ressort Kultur, Freizeit, Sport und Öffentlicher Verkehr das Ziel für die Ausarbeitung einer Sponsoringstrategie festgelegt. Um die Sponsoring- bzw. Unterstützungsanfragen der verschiedenen Institutionen und Vereinen (ortsansässig / auswärtig) professionell zu prüfen, hat der Gemeinderat das ausgearbeitete Sponsoring-Konzept genehmigt und erlassen.

 

Vernehmlassungen

Der Gemeinderat verabschiedete zu nachfolgenden Themen seine Stellungnahme im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens:

  • Parlamentarische Initiative betr. Transparenz in der Politikfinanzierung

(KR-Nr.442/2020)

  • Energiegesetz: Erhöhung Solarstrom- oder Solarwärmeerzeugung sowie Stärkung der Versorgungssicherheit durch Solardächer und Saisonspeicher

Ferner hat der Gemeinderat

  • Die Kreditabrechnung für die Sanierung Jalousien Kindergarten genehmigt.
  • Die Kreditabrechnung der Strassenzustandsaufnahme genehmigt.
  • Das Budget 2025 des Dienstleistungscenter Amt (DILECA) genehmigt.
  • Die Fallverfahrensgewichtung 2025 sowie Taxpunktwerte 2025 der KESB Bezirk Affoltern genehmigt.
  • Vom Budget 2025 sowie des Finanz- und Aufgabenplans 2025 – 2028 der KESB Bezirk Affoltern Kenntnis genommen.
  • Der Stiftung Tixi Säuliamt für das Jahr 2024 einen finanziellen Beitrag zugesichert.

Daniela Rieder, Gemeindeschreiberin