Aufenthaltsausweis
Dazu benötigen Sie einen Aufenthaltsausweis. Dieser Ausweis bestätigt, dass Sie weiterhin Ihren gesetzlichen Wohnsitz in Kappel am Albis haben und auch hier Ihre Steuern bezahlen und Ihr Stimmrecht ausüben. Mit diesem Ausweis können Sie sich in der gewünschten Gemeinde als Wochenauftenhalter anmelden. Der Aufenthaltsausweis ist befristet und muss jeweils nach Ablauf der Frist erneuert werden.
Preis
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 044 764 83 65 | n.schneiter@kappel-am-albis.ch |
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Dienstleistungen |