Fleischabfälle (Innereien, Knochen, Fett) und Schlachtnebenprodukte (Häute, Borsten, Federn) gehören in die Sammelstelle der Gemeinde (Notschlachthaus Hausen am Albis). Ebenfalls der Gemeindesammelstelle oder dem Abdecker zu übergeben sind Tierkörper bis 200 kg. Einzelne tote (Heim‑)Tiere bis 10 kg dürfen auch auf privatem Grund vergraben werden; sie sind mit mindestens 50 cm Erde zu bedecken.