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AHV / IV Zweigstelle

Als AHV-Zweigstelle sind wir für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA).

Sie können bei uns sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherungen beziehen:

• AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
• IV (Invalidenversicherung)
• EO (Erwerbsersatzordnung)
• FAK (Familienausgleichskasse)
• FLG (Familienzulagen in der Landwirtschaft)

Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung mindestens 6 Monate vor Rentenbeginn erforderlich ist.

Planen Sie, ein Unternehmen zu gründen?
Dann besuchen Sie gruenden.ch. Auf dieser Webseite finden Sie nützliche Informationen für den erfolgreichen Start in Ihrer Firma.

Merkblätter / Formulare:
Sie haben die Möglichkeit verschiedene Formulare direkt bei der Webseite der SVA Zürich herunterzuladen.

Kontakt

AHV / IV Zweigstelle
Lindenfeld 2a
8926 Kappel am Albis
Tel. 044 764 83 65
n.schneiter@kappel-am-albis.ch

Personen

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt

Zugehörige Objekte

Nummer Name Inkrafttreten
100.1 Gemeindeordnung 1. Januar 2022