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Stundungsgesuche/Ratenzahlungen

Definitive Rechnungen sind innert 30 Tagen zahlbar. Ist es Ihnen nicht möglich, diese Frist einzuhalten, besteht die Möglichkeit, eine Ratenzahlung mit dem Gemeindesteueramt zu vereinbaren.

Bitte stellen Sie einen schriftlichen Antrag unter Angabe von Personalien, Steuerjahr, Steuerbetrag, Begründung und Abzahlungsvorschlag. Das Gemeindesteueramt wird Ihren Antrag prüfen und den Entscheid mitteilen.

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